Mitglieder zahlen keine Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto
Gebührenfreies Konto
Mitglieder zahlen keine Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto
Online-Banking oder persönlicher Service?
Unser VR-MitgliederKonto bietet Ihnen beide Möglichkeiten. Ganz ohne Gebühren, dafür mit allen Vorteilen als Mitglied einer starken Genossenschaft - zum Beispiel dem VR-MitgliederBonus und Dividenden-Ausschüttung.
Wählen Sie das Konto, das zu Ihnen passt:
- VR-MitgliederKonto online: wenn Sie Ihr Banking online erledigen.
- VR-MitgliederKonto: wenn Sie Wert auf persönlichen Service legen.
Unsere gebührenfreien Konten sind unter den Top 3 in Bayern
Unsere gebührenfreien Konten sind in der Region einzigartig. Dafür haben wir eine Auszeichnung erhalten.
Das unabhängige Medienhaus und Vergleichsportal Biallo testete rd. 1.400 Girokonten auf ihre Kosten:
Das VR-MitgliederKonto ist unter den Top 3 in Bayern und erhält 5 von 5 möglichen Sternen.
VR-MitgliederKonto online: Erledigen Sie Ihr Banking einfach online
Alles inklusive:
- Goldene girocard (Ausgabe einer Debitkarte)
- Digitale Bankkarte für die VR-BankingApp
(nur für Android-Geräte)
- Überweisungen und Daueraufträge via Home- und Online-Banking
(inkl. TAN-Versand mit VR-SecureGo oder Sm@rt-TAN plus) - Beleglose Buchungen (Lastschriften)
- Bundesweite kostenlose Bargeldauszahlung an Geldautomaten von Volksbanken und Raiffeisenbanken, die dem BankCard ServiceNetz angeschlossen sind(1)
- Monatliche Erstellung elektronischer Kontoauszüge
- Kostenloser Konto-Wechselservice
(1) Stand 04.11.2015: Mit Ausnahme der Sylter Bank eG sind alle deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken dem BankCard ServiceNetz angeschlossen.
Kontoführung:
- kostenlos
Die Preise für weitere Leistungen finden Sie in unserem Gebührenaushang. Dieser liegt in allen Geschäftsstellen bereit.
Die Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft bei der VR Bank Kitzingen eG
- Beteiligung an unserer Genossenschaft mit 6 Geschäftsanteilen, also 600 Euro. Falls Sie die VR Bank Kitzingen eG verlassen, erhalten Sie Ihre gesamten Anteile zurück.
Konditionen im Detail
VR-MitgliederKonto: Erleben Sie persönlichen Service
Alles inklusive:
- Goldene girocard (Ausgabe einer Debitkarte)
- Digitale Bankkarte für die VR-BankingApp
(nur für Android-Geräte) - Persönliche Services in unseren Geschäftsstellen:
- Alle Buchungen (Überweisungen, Lastschriften)
- Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung aller Daueraufträge - Überweisungen und Daueraufträge via Home- und Online-Banking
(inkl. TAN-Versand mit VR-SecureGo oder Sm@rt-TAN plus) - Bundesweite kostenlose Bargeldauszahlung an Geldautomaten von Volksbanken und Raiffeisenbanken, die dem BankCard ServiceNetz angeschlossen sind(1)
- Bundesweite Kontoauszugserstellung an Kontoauszugsdruckern von Volksbanken und Raiffeisenbanken oder monatliche Erstellung elektronischer Kontoauszüge
- Kostenloser Konto-Wechselservice
(1) Stand 04.11.2015: Mit Ausnahme der Sylter Bank eG sind alle deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken dem BankCard ServiceNetz angeschlossen.
Kontoführung:
- kostenlos
Die Preise für weitere Leistungen finden Sie in unserem Gebührenaushang. Dieser liegt in allen Geschäftsstellen bereit.
Die Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft bei der VR Bank Kitzingen eG
- Beteiligung an unserer Genossenschaft mit 12 Geschäftsanteilen, also 1.200 Euro. Falls Sie die VR Bank Kitzingen eG verlassen, erhalten Sie Ihre Anteile komplett zurück.
Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung): Wenn's mal etwas mehr sein darf
Von der Autoreparatur bis zum spontanen Urlaub - manchmal braucht man schnell etwas mehr Geld. Mit unserem VR-DispoKredit (eingeräumte Kontoüberziehung) ist das kein Problem: Er gibt Ihnen finanziellen Freiraum für unvorhergesehene Sonderausgaben. Zu fairen Bedingungen und mit einfacher Rückzahlung über die Eingänge auf Ihrem VR-MitgliederKonto.
Die Voraussetzungen:
- Regelmäßige Gehaltseingängen und Einkommensnachweis
- Volljährigkeit
Die Sollverzinsung:
Sollzins für in Anspruch genommenen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung):
8,90 % p. a. 1)
1) Zusammensetzung Sollzinssatz: 8,90 % p. a. zzgl. Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Änderungen des Hauptrefinanzierungssatzes der EZB werden ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats berücksichtigt.