- Kostenlos
- Jederzeit schnell abrufbar
Elektronischer Kontoauszug
Mit dem elektronischen Kontoauszug sparen Sie Zeit & Geld
Ihre Vorteile
- Bequemer und kostenloser Abruf im PDF-Format
- Keine Wege zum Kontoauszugsdrucker
- Keine Papierberge mehr
- Einfache Speicherung und bei Bedarf Ausdruck auf dem PC
- Jederzeit abrufbar
- Umweltfreundlich durch weniger Papierverbrauch
Voraussetzungen und Details
- Ihr Konto muss für Online-Banking freigeschaltet sein.
- Sie müssen die "Vereinbarungen über die Nutzung des elektronischen Posteingangs (Online-Anmeldung)" anerkennen.
- Sie müssen Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter sein.
- Mit Zustimmung des Kontoinhabers ist auch der Abruf durch Bevollmächtigte möglich. Bitte wenden Sich in diesem Fall an Ihre Geschäftsstelle.
- Mit Anerkennung der Vereinbarungen verzichten Sie auf die Bereitstellung von papierhaften Auszügen.
- Der elektronische Kontoauszug wird je nach Kontoart monatlich oder halbjährlich erstellt.
- Die Dokumente Ihres elektronischen Postfachs bleiben bis zu 10 Jahren erhalten.
- Sie können jederzeit zum alten Verfahren zurückkehren und sich vom elektronischen Postfach abmelden.
FAQ elektronischer Kontoauszug
Wie kann ich den elektronischen Kontoauszug beantragen?
- Die Beantragung erfolgt über eine der eBanking-Anwendungen (LogIn-Button rechts oben). Es ist derzeit keine Beantragung über die VR-BankingApp oder die Banking-Software möglich.
- Sie müssen Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter sein. Als Bevollmächtigter ist die Anmeldung nur über die Geschäftsstelle möglich.
- Ihre Firmenkonten können Sie nur über Ihre Geschäftsstelle freigeschalten lassen.
- Eine detaillierte Anleitung finden Sie in der Informationsbroschüre zum elektronischen Kontoauszug.
Wie kann ich den elektronischen Kontoauszug abrufen?
Sie können den elektronischen Kontoauszug mit der
- VR-BankingApp
- mit der eBanking Privat- und BusinessEdition
- VR-Networld Software und auch anderen Software-Produkten
abfragen.
Steuerliche Behandlung des elektronischen Kontoauszugs
Für elektronische Kontoauszüge gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie für papierhafte Kontoauszüge. Dabei müssen die digitalen Dokumente in ihrem ursprünglichen Zustand aufbewahrt werden. Der Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs und die anschließende Löschung des digitalen Dokuments verstößt gegen die Aufbewahrungspflicht.
In welchem Turnus erhalte ich meine elektronischen Kontoauszüge
- Girokonten, Tagesgeldkonten monatlich
- Sparkonten, Genossenschaftsanteile und Darlehen halbjährlich
Kann ich zusätzlich noch Kontoauszüge am Drucker erhalten?
Nein, dies ist nicht möglich. Sie können die Freischaltung jederzeit wieder rückgängig machen.