Legitimation von Firmenkunden
Für eine Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage benötigen wir je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen von Ihnen. Unsere Übersicht hilft Ihnen, die richtigen Dokumente zusammenzustellen.
Für eine Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage benötigen wir je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen von Ihnen. Unsere Übersicht hilft Ihnen, die richtigen Dokumente zusammenzustellen.
Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) benötigen wir einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.
Rechtliche Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie“. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.
Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Änderungen rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen können jederzeit erfolgen und sind von den Nutzern eigenverantwortlich zu prüfen. Die Inhalte dieser Seite stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Bei Fragen zu individuellen Sachverhalten empfehlen wir, einen fachkundigen Berater hinzuzuziehen.