Eintragungspflicht
Betroffene Gesellschaften und Vereine haben die folgenden Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, auf aktuellem Stand zu halten und stets unverzüglich elektronisch zur Eintragung unter www.transparenzregister.de in das Transparenzregister mitzuteilen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
- Staatsangehörigkeit
Bei fehlender Eintragung drohen empfindliche Bußgelder.
Die Ausnahme: Öffentliche Register
Die elektronische Eintragung entfällt, wenn die einzutragenden Daten bereits elektronisch aus öffentlichen Dokumenten und Eintragungen abrufbar sind.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Handelsregister
- Partnerschaftsregister
- Genossenschaftsregister
- Vereinsregister
- Unternehmensregister
Einsichtnahme in das Transparenzregister
Die VR Bank Kitzingen eG unterliegt – wie auch Finanzdienstleister, Immobilienmakler oder Edelmetallhändler – den Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Dieses verpflichtet dazu, vor bestimmten mitteilungspflichtigen Geschäften, insbesondere bei der Begründung neuer Geschäftsbeziehungen, Einsicht in das Transparenzregister zu nehmen.
Ziel dieser Vorgabe ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam vorzubeugen und mehr Transparenz im Finanzsystem zu schaffen.