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Euroscheine mit verschiedenen Werten hängen zum Trocknen an einer Leine

Transparenzregistervorschriften

Inhalte im Überblick

Das Transparenzregister ist im Geldwäschegesetz (GwG) in den §§ 18 bis 26 verankert. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Register. Seit dem 1. Oktober 2017 sind die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesellschaften einzutragen. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Zum Transparenzregister

Betroffene Rechtformen

  • eingetragene Genossenschaften
  • rechtsfähige Stiftungen
  • Kommanditgesellschaften
  • Offene Handelsgesellschaften
  • Partnergesellschaften
  • eingetragene bzw. rechtsfähige Vereine
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Eintragungspflicht

Betroffene Gesellschaften und Vereine ha­ben die folgenden Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, auf aktuellem Stand zu halten und stets un­ver­züg­lich elektronisch zur Ein­tra­gung unter www.transparenzregister.de in das Trans­pa­renz­re­gis­ter mit­zu­tei­len:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeit

Bei fehlender Eintragung drohen empfindliche Bußgelder.

Die Ausnahme: Öffentliche Register

Die elektronische Eintragung entfällt, wenn die einzutragenden Daten be­reits elektronisch aus öffentlichen Do­ku­men­ten und Ein­tra­gun­gen abrufbar sind.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Handelsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Unternehmensregister

Einsichtnahme in das Transparenzregister

Die VR Bank Kitzingen eG unterliegt – wie auch Finanzdienstleister, Immobilienmakler oder Edelmetallhändler – den Vorgaben des Geldwäschegesetzes.

Dieses verpflichtet dazu, vor bestimmten mitteilungspflichtigen Geschäften, insbesondere bei der Begründung neuer Geschäftsbeziehungen, Einsicht in das Transparenzregister zu nehmen.

Ziel dieser Vorgabe ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam vorzubeugen und mehr Transparenz im Finanzsystem zu schaffen.


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