Unsere Organe & Gremien

Vertreterversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand

Die Gesellschaftsform einer Genossenschaft bietet die Möglichkeit, durch persönliches Engagement deren Entwicklung aktiv mitzugestalten. Dazu zwei Zitate unserer Gründer:

"Der Geist der freien Genossenschaft ist der Geist der modernen Gesellschaft."
(Hermann Schulze-Delitzsch)

"Genossenschaften sind immer das, was menschliche Einsicht, geistige Kraft und persönlicher Mut aus ihnen macht."
(Friedrich Wilhelm Raiffeisen)

Auf einen Blick

Organe und Aufgaben unserer Genossenschaft


Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Unsere Genossenschaft hat rund 21.045 Mitglieder. Eine Generalversammlung der Mitglieder als höchstes Beschlussgremium ist mit so vielen Menschen undurchführbar. Die Satzung der VR Bank Kitzingen eG sieht deshalb vor, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte pro 200 Mitglieder eine Person, die dann ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten.

Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens und der Anzahl der Geschäftsanteile. Es gilt das Prinzip ein Mitglied eine Stimme.

 

Was ist die Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder?

Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Vertreter und Vertreterinnen haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder; sie sind deshalb an Weisungen einzelner Mitglieder nicht gebunden. Sie üben ihr Amt nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Genossenschaft aus. In einem gewissen Gegensatz zum Mitglied in der Generalversammlung dürfen der Vertreter oder die Vertreterin nicht in erster Linie die eigenen Interessen zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen, sondern müssen die Interessen der übrigen Mitglieder und der Genossenschaft angemessen berücksichtigen.

Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die Vertreterversammlung der VR Bank Kitzingen eG umfasst derzeit 115 Frauen und Männer, darüber hinaus stehen 25 Personen als Ersatzvertreter bereit. Die nächsten Vertreterwahlen finden im Jahr 2024 statt.

 

Aufgaben der Vertreterversammlung

Das wichtigste Beschlussrecht der Vertreterversammlung liegt in den Beschlüssen zur Satzung der Genossenschaft. Damit hat die Vertreterversammlung der Mitglieder die Hoheit über die vertraglichen Bestimmungen zur Verfassung der Genossenschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat legen mindestens einmal jährlich vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung entscheidet im Anschluss an die Rechenschaftsberichte von Vorstand und Aufsichtsrat und dem Vortrag des zusammengefassten Prüfungsergebnisses des Genossenschaftsverbandes Bayern e. V.  über die Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses.

Außerdem beschließt die Vertreterversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses und damit über die Höhe der Dividende und der Zuweisung zum Beteiligungsfond der Mitglieder.

Weiterhin entscheidet die Vertreterversammlung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat gehören ebenfalls zum Aufgabenreich der Vertreterversammlung.

Zu guter Letzt ist die Vertreterversammlung für Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung zuständig und legte eine Wahlordnung fest.

Liste der gewählten Vertreterinnen und Vertreter

Eine aktuelle Liste der gewählten Vertreterinnen und Vertreter können Sie während der Öffnungszeiten in unserem Vorstandssekretariat einsehen.


Aufsichtsrat

Gemeinsam für den Erfolg der Mitglieder

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und informiert sich laufend über die Entwicklung der Genossenschaft. Er wird vom Vorstand in alle wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft eingebunden. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e. V.

Mitglieder unseres Aufsichtsrates

Prof. Dr. Leonhard Knoll
  • Prof. Dr. Leonhard Knoll
  • Aufsichtsratsvorsitzender

Gudrun Schröder
  • Gudrun Schröder
  • Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Melanie Behnke-Kelle
  • Melanie Behnke-Kelle
Roland Nagel
  • Roland Nagel
Manuel Stöcker
  • Manuel Stöcker
Heinz Wenkheimer
  • Heinz Wenkheimer

Vorstand

Ökonomischer Wert und genossenschaftliche Werte im Einklang

Der Vorstand der VR Bank Kitzingen eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat ausgewählt und angestellt werden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich im Sinne der von Gesetzen und Satzung vorgegebenen Rahmenbedingung. Sie vertreten die Genossenschaft nach außen und führen die Geschäfte.

Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft über seine Arbeit verpflichtet.

Es ist Auftrag des Vorstands, für eine angemessene Förderung der Mitglieder Sorge zu tragen und dabei sowohl ökonomische Werte für die Mitglieder zu schaffen als auch ideelle gemeinsame genossenschaftliche Werte zu pflegen.

Ziel der Arbeit des Vorstandes ist es also unter Berücksichtigung unseres ideellen Prinzipien- und Wertegerüstes ökonomisch erfolgreich zu arbeiten.

Mitglieder unseres Vorstandes

Alexander Schuster
Selina Gruß
Anika Friedrich