Unsere Genossenschaft hat rund 21.045 Mitglieder. Eine Generalversammlung der Mitglieder als höchstes Beschlussgremium ist mit so vielen Menschen undurchführbar. Die Satzung der VR Bank Kitzingen eG sieht deshalb vor, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte pro 200 Mitglieder eine Person, die dann ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten.
Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens und der Anzahl der Geschäftsanteile. Es gilt das Prinzip ein Mitglied eine Stimme.
Was ist die Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder?
Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Vertreter und Vertreterinnen haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder; sie sind deshalb an Weisungen einzelner Mitglieder nicht gebunden. Sie üben ihr Amt nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Genossenschaft aus. In einem gewissen Gegensatz zum Mitglied in der Generalversammlung dürfen der Vertreter oder die Vertreterin nicht in erster Linie die eigenen Interessen zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen, sondern müssen die Interessen der übrigen Mitglieder und der Genossenschaft angemessen berücksichtigen.
Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die Vertreterversammlung der VR Bank Kitzingen eG umfasst derzeit 115 Frauen und Männer, darüber hinaus stehen 25 Personen als Ersatzvertreter bereit. Die nächsten Vertreterwahlen finden im Jahr 2024 statt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Das wichtigste Beschlussrecht der Vertreterversammlung liegt in den Beschlüssen zur Satzung der Genossenschaft. Damit hat die Vertreterversammlung der Mitglieder die Hoheit über die vertraglichen Bestimmungen zur Verfassung der Genossenschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat legen mindestens einmal jährlich vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung entscheidet im Anschluss an die Rechenschaftsberichte von Vorstand und Aufsichtsrat und dem Vortrag des zusammengefassten Prüfungsergebnisses des Genossenschaftsverbandes Bayern e. V. über die Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses.
Außerdem beschließt die Vertreterversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses und damit über die Höhe der Dividende und der Zuweisung zum Beteiligungsfond der Mitglieder.
Weiterhin entscheidet die Vertreterversammlung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat gehören ebenfalls zum Aufgabenreich der Vertreterversammlung.
Zu guter Letzt ist die Vertreterversammlung für Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung zuständig und legte eine Wahlordnung fest.