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Porträt einer Mehrgenerationenfamilie im Garten an einem sonnigen Tag

Vorsorgen über Ihre Finanzen hinaus

GenerationenBeratung

Wer alle Vorkehrungen getroffen hat, kann unbeschwert leben, sein Vermögen zielgerichtet einsetzen, sich Träume erfüllen und heute schon andere unterstützen.

Genau so soll es sein - und bleiben. Doch nichts ist für die Ewigkeit. Fast täglich erleben wir, dass viele Menschen sich zu wenig oder zu spät mit dem Thema Lebensplanung beschäftigen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen zu vermehren und vor Risiken zu schützen. In unserer Zeit genügt finanzielle Vorsorge alleine nicht. Rechtliche und medizinische Vorkehrungen sind ebenso zu beachten. Mit unserer GenerationenBeratung berücksichtigen wir all diese Erfolgsfaktoren.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie für den "Fall der Fälle" alles geregelt haben.

Video

So schnell kommt es zum "Fall der Fälle".

Quelle: Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH

Länge: 03:46

Beratungsthemen

1. Vollmacht/Betreuungsverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sorgen Menschen für die Situationen des Lebens vor, in denen sie sich selbst nicht mehr äußern können. Das sind zum Beispiel Krankheit, fortschreitende Demenz oder nach einem Unfall. Daher sollte sich jeder Erwachsene (voll Geschäftsfähige) damit auseinandersetzen, welche Vertrauensperson ihn rechtlich vertreten soll.

2. Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legt jeder Mensch seinen ausdrücklichen Willen für die ärztliche Versorgung fest, damit in schwierigen Lebenssituationen der eigene, schriftlich fixierte Wille, umgesetzt und Familienangehörige emotional entlastet werden können.

3. Zeit der Pflege/Elternunterhalt

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil älterer Menschen in den Industrieländern stetig zu. Daher ist die private Vorsorge für die Pflege für jeden wichtig - es geht um Lebensqualität und auch das Lebenswerk (z.B. das Einfamilienhaus) kann auf dem Spiel stehen. Die durchschnittliche Pflegezeit liegt derzeit bei rund acht Jahren.

4. Testament

Das Testament gilt als Verfügung über das gesamte Vermögen im Todesfall. Nur wer sein Vermögen geordnet hinterlässt, vermeidet Konflikte und bleibt somit in bester Erinnerung. Mit einem Testament hat es jeder selbst in der Hand, Zerwürfnisse schon im Ansatz zu vermeiden. Ohne wirksames Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Siegel "Nachhaltige Beratungsqualität" für Institut GenerationenBeratung

So beraten wir

Unsere Generationenberater sind von der IHK zertifiziert. Sie klären mit Ihnen in verständlicher Sprache alle offenen Punkte und unterstützen Sie bei der Aufstellung Ihres persönlichen Lebensfahrplans. Dieser ganzheitliche und generationsübergreifende Ansatz schließt selbstverständlich Ihre Angehörigen mit ein.