Die Bank unterstützt den Kunden als Verbraucher, sofern der Kunde dies von der Bank ausdrücklich verlangt, bei der Nutzung des Anspruches auf gesetzliche Kontenwechselhilfe auf der Grundlage von Abschnitt 3 §§ 20 bis 26 ZKG beim Kontenwechsel sowie der damit verbundenen Eröffnung und/oder Schließung eines Zahlungskontos (Girokontos) innerhalb von Deutschland.
Alle relevanten Informationen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe finden Sie unter folgenden Links: