Kundeninformation

Gesetzliche Kontenwechselhilfe auf Grundlage von Abschnitt 3 §§ 20 bis 26 Zahlungskontengesetz (ZKG)

Die Bank unterstützt den Kunden als Verbraucher, sofern der Kunde dies von der Bank ausdrücklich verlangt, bei der Nutzung des Anspruches auf gesetzliche Kontenwechselhilfe auf der Grundlage von Abschnitt 3 §§ 20 bis 26 ZKG beim Kontenwechsel sowie der damit verbundenen Eröffnung und/oder Schließung eines Zahlungskontos (Girokontos) innerhalb von Deutschland.

Alle relevanten Informationen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe finden Sie unter folgenden Links: