Von Kapitalerträgen wie Zinsen profitieren sowohl Sparer als auch Anleger. Damit das Finanzamt nicht ab dem ersten Euro mitverdient, steht jedem Bürger ein gewisser Betrag steuerfrei zu. Hierfür erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag.
Freistellungsauftrag
Steuern sparen mit dem Sparerpauschbetrag
Was sind Kapitalerträge?
Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge. Darunter fallen unter anderem Zinserträge, Dividenden aus Aktien oder Gewinne beim Wertpapierverkauf.
Diese Einnahmen bleiben ab 2023 bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Jahr (vorher 801 Euro) für jeden Bürger steuerfrei. Bei Eheleuten und Lebenspartnern sind insgesamt 2.000 Euro (vorher 1.602) abgabenfrei.
Alle Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Darauf fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland. Banken behalten die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Um den Sparerfreibetrag zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu mindern, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsautrag erteilen. Tun Sie dies nicht, fallen auf Ihre gesamten Kapitalerträge Steuern an. Denn anders als bei der Abgeltungssteuer erfolgt die Berücksichtigung des Sparerfreibetrags nicht automatisch.
Wenn Sie Anlagen bei mehreren Banken besitzen, können Sie je Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Alle Freistellungsaufträge zusammengenommen dürfen nicht die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro übersteigen.
Freistellungsauftrag erteilen
Ihren Freistellungsauftrag beantragen Sie mithilfe eines Formulars bei Ihrer jeweiligen Bank. Halten Sie hierfür Ihre Steueridentifikationsnummer bereit, denn ohne sie ist der Freistellungsauftrag ungültig. In der Regel gilt der Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar für ein Kalenderjahr. Sie können ihn aber auch für eine unbegrenzte Zeit ausstellen. Dann gilt er so lange, bis Sie ihn widerrufen oder durch einen neuen Auftrag ändern.
Mitglieder mit Zugang zu unserem OnlineBanking können ihren Freistellungsauftrag online erteilen oder einen vorhandenen Freistellungsauftrag ändern.
Alternativ können Sie das hier zum Download bereitstehende Formular bei uns einreichen.
Sparerpauschbetrag clever nutzen
Verteilen Sie den Freibetrag so, dass Sie mit Ihren Einkünften nicht bei einem Kreditinstitut über der Freigrenze liegen und bei einem anderen weit darunter. So schöpfen Sie den Sparerpauschbetrag aus und vermeiden unnötige Steuerzahlungen an das Finanzamt.