Prämie/ Zulage | Anlageart | Max. staatlich geförderter Sparbetrag pro Jahr |
Max. jährliche Prämie/ Zulage | Einkommensgrenzen (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) |
20% Arbeitnehmersparzulage auf VL | Beteiligungssparen (Aktienfonds) |
400 Euro | 80 Euro | 40.000 Euro / Ledig 80.000 Euro / Verheiratet |
9% Arbeitnehmersparzulage auf VL | Bausparen | 470 Euro | 43 Euro | 40.000 Euro / Ledig 80.000 Euro / Verheiratet |
10% Wohnungsbauprämie | Bausparen | 700 Euro | 70 Euro | 35.000 Euro / Ledig 70.000 Euro / Verheiratet |
Grundzulage für private Zusatzrente (Riester-Rente) |
Rentenversicherung oder Investmentfonds | 175 Euro | ||
Kinderzulage für private Zusatzrente (Riester-Rente) |
Rentenversicherung oder Investmentfonds | 185 Euro (bis 2007 geboren) 300 Euro (ab 2008 geboren) |
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Pflege Bahr | Private Pflegeversicherung | Mind. 120 Euro p.a. Eigenbeitrag | 60 Euro |
Staatliche Förderung
Sichern Sie sich die Prämien des Staates
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage betragen ab 2024 einheitlich 40.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 EUR für Verheiratete /Lebenspartnerschaften.
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