Staatliche Förderung

Sichern Sie sich die Prämien des Staates

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage betragen ab 2024 einheitlich 40.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 EUR für Verheiratete /Lebenspartnerschaften.

Prämie/ Zulage Anlageart Max. staatlich geförderter Sparbetrag
pro Jahr
Max. jährliche Prämie/ Zulage Einkommensgrenzen
(max. zu versteuerndes Jahreseinkommen)
20% Arbeitnehmersparzulage auf VL Beteiligungssparen
(Aktienfonds)
400 Euro 80 Euro 40.000 Euro / Ledig

80.000 Euro / Verheiratet
9% Arbeitnehmersparzulage auf VL Bausparen 470 Euro 43 Euro 40.000 Euro / Ledig

80.000 Euro / Verheiratet
10% Wohnungsbauprämie Bausparen 700 Euro 70 Euro 35.000 Euro / Ledig

70.000 Euro / Verheiratet
Grundzulage
für private Zusatzrente
(Riester-Rente)
Rentenversicherung oder Investmentfonds   175 Euro  
Kinderzulage
für private Zusatzrente
(Riester-Rente)
Rentenversicherung oder Investmentfonds   185 Euro
(bis 2007 geboren)
300 Euro
(ab 2008 geboren)
 
Pflege Bahr Private Pflegeversicherung Mind. 120 Euro p.a. Eigenbeitrag 60 Euro  

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